feel-ok.ch erklärt dir, was häusliche Gewalt zwischen Eltern ist, wie es dazu kommt und warum du keine Schuld daran trägst. Bist du (oder ein*e Freund*in) betroffen, helfen dir unsere Empfehlungen und vertrauenswürdigen Adressen, die Gewaltspirale zu verlassen.
Inhalte
Diese Artikel interessieren unsere Leser*innen: «Die Gewaltspirale: Die Hoffnung stirbt zuletzt», «Wenn zu Hause Gewalt ausbricht…», «Zu Hause fühle ich mich wegen meinen Eltern unwohl», «Warum wehrt sich meine Mutter / mein Vater nicht?», «Was passiert, wenn ich eine Beratungsstelle kontaktiere?», «Wer kann mir helfen?» und «Sofortmassnahmen im Notfall».
Interaktiv
In einfühlsamen Filmen erzählen betroffene Kinder, Jugendliche und Erwachsene über die erlebte Gewalt. Zu diesem Thema stellen Jugendliche in Check Out Fragen, die von anderen jungen Menschen beantwortet werden.
Wenn es zwischen deinen Eltern und/oder gegenüber dir zu Gewalt gekommen ist, ist es wichtig, dass du mit jemandem darüber sprichst.
Tel 147 – Notrufnummer und Beratungstelefon für Jugendliche
An diese Nummer kannst du dich direkt wenden, wenn du nicht weiterweisst und mit jemandem reden möchtest (auf DE, FR oder IT). Vertraulich, kostenlos und telefonisch 24 Stunden erreichbar.
Beratungsstelle kokon für Kinder und Jugendliche, Zürich
Die Beratungsstelle kokon bietet Hilfe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (von 0 bis 25 Jahren) in Not an – niederschwellig, schnell und unkompliziert.
Gesprächsgruppe CAMELEON für Kinder und Jugendliche, Region Biel/Bienne
Die Gesprächsgruppe CAMELEON ist ein kostenloses Angebot von Solidarité femmes Region Biel. Es richtet sich an Kinder und Jugendliche zwischen 5 und 14 Jahren, die von häuslicher Gewalt betroffen sind.
Beratungsangebot der Fachstelle OKey, Winterthur
OKey ist ein Opferhilfeberatungsangebot für Kleinkinder, Kinder und Jugendliche, die von Gewalt von einem Elternteil gegenüber dem anderen betroffen sind (inkl. einer Krisenwohngruppe)
Fachteam gegen häusliche Gewalt Schulpsychologischer Dienst Aargau
Das Fachteam gegen häusliche Gewalt ist ein unentgeltliches Angebot des Schulpsychologischen Dienstes des Kantons Aargau, wenn Kinder und Jugendliche Hilfe als Folge von Gewalt brauchen.
«Schlupfhuus» «Mädchenhaus»
Je nachdem, in welcher Region du wohnst, gibt es ein «Schlupfhuus», ein «Mädchenhaus» oder eine andere geeignete vorläufige Wohnmöglichkeit für Jugendliche in schwierigen Situationen.
Im Jahr 2022 hat das Schweizer Stimmvolk die Volksinitiative „Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung“ mit 56,6 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Daraufhin trat im Herbst 2024 das neue nationale Tabakproduktegesetz in Kraft.
Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte des neuen Gesetzes erläutert.
Das Gesetz regelt den Verkauf, die Werbung und das Sponsoring sämtlicher nikotinhaltiger Produkte. Dazu gehören Zigaretten, Wasserpfeifen, Snus, Nikotinbeutel, Vapes, Tabakerhitzer, Schnupftabak, Kautabak, Zigarren, Zigarillos und Pfeifen. Auch pflanzliche Produkte zum Erhitzen sowie tabakfreie Produkte für Wasserpfeifen, wie Gels oder Dampfsteine, fallen darunter.
Ausgenommen vom Verbot sind Nikotinkaugummis und Nikotinsprays.
Der Verkauf nikotinhaltiger Produkte an Personen unter 18 Jahren ist in der Schweiz verboten.
Bereits vor Herbst 2024 war Werbung für Zigaretten, die sich an Minderjährige richtet, sowie Werbung im Radio und Fernsehen untersagt. Dieses Verbot gilt weiterhin und wurde auf die anderen oben genannten nikotinhaltigen Produkte ausgeweitet.
Neu ist die Werbung für nikotinhaltige Produkte wie Zigaretten, Vapes und Tabakerhitzer an öffentlich zugänglichen Orten, wie etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahnhöfen, auf Strassen oder Sportplätzen, verboten. Werbung auf privatem Grund ist ebenfalls verboten, wenn sie vom öffentlichen Raum aus sichtbar ist.
Darüber hinaus betrifft das Verbot Produkte, die funktional mit Nikotinprodukten verbunden sind, wie Pfeifen oder Zigarettenpapier.
Werbung bleibt in der Presse und an Verkaufsstellen erlaubt, sofern sie nicht auf Minderjährige abzielt.
Werbung in der Presse und an Verkaufsstellen ist weiterhin erlaubt, sofern sie sich nicht an Minderjährige richtet. Auch Online-Werbung für Nikotinprodukte ist erlaubt, sofern ein Alterskontrollsystem sicherstellt, dass Minderjährige nicht auf Seiten mit derartiger Werbung zugreifen können.
Seit Herbst 2024 ist es der Nikotinindustrie untersagt, internationale Veranstaltungen oder solche, die sich an Minderjährige richten, zu sponsern.
Die Abgabe von nikotinhaltigen Produkten als Geschenk oder Preis bei Wettbewerben ist seit Herbst 2024 ebenfalls verboten.
Der Schutz vor Passivrauch wurde ausgeweitet: In allen Bereichen, in denen bisher Rauchverbote galten, gelten diese nun auch für erhitzte Tabak- und pflanzliche Produkte, elektronische Zigaretten (Vapes) sowie tabakfreie Wasserpfeifenprodukte.
Umgekehrt dürfen an Orten, an denen Zigarettenrauchen erlaubt ist, auch die anderen nikotinhaltigen Produkte konsumiert werden.
Die Kantone haben das Recht, die beschriebenen Regelungen zu verschärfen.
Die Warnhinweise auf Verpackungen nikotinhaltiger Produkte wurden überarbeitet und mit einem QR-Code zum Rauchstopp ergänzt.
Zudem unterliegen Einweg-E-Zigaretten und nikotinhaltige E-Liquids seit Herbst 2024 einer geringen Tabaksteuer.
Wer früh mit dem Rauchen und mit dem Dampfen beginnt, setzt sich erheblichen Risiken aus: Die Nikotinabhängigkeit kann sich rasch entwickeln und führt häufig zu einem lebenslangen Konsum. Dies schädigt die Gesundheit sowohl kurzfristig als auch langfristig. Daher sieht der Jugendschutz vor, eine Altersgrenze für den Verkauf von nikotinhaltigen Produkten festzulegen.
Die meisten Menschen beginnen zu rauchen und zu dampfen, während sie noch jung sind, weshalb nikotinhaltige Produkte oft als legale Jugenddroge bezeichnet werden.
Der Jugendschutz soll durch eine festgelegte Altersgrenze verhindern, dass Kinder und Jugendliche Nikotinprodukte so einfach wie Kaugummis erwerben können. Gleichzeitig wird dadurch die klare Botschaft vermittelt, dass Rauchen und Dampfen schädlich sind.
Ein Jugendschutz ist aus folgenden Gründen wichtig:
feel-ok.ch ist ein Angebot der Schweizerischen Gesundheitsstiftung RADIX, das Informationen für Jugendliche und didaktische Instrumente u.a. für Lehrpersonen, Schulsozialarbeiter*innen und Fachpersonen der Jugendarbeit zu Gesundheitsthemen enthält.
20 Kantone, Gesundheitsförderung Schweiz, das BAG und Stiftungen unterstützen feel-ok.ch.
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